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Hinweisgeberschutzsystem

Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserer Organisation informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher ermutigen wir jede Person – gleich ob Mitarbeiter, ehemaliger Kollege, Kunde, Lieferant oder Dritter – uns Hinweise auf Rechtsverstöße, Verstöße gegen unsere internen Vorgaben sowie Richtlinien und Verstöße gegen die Ethik und Moral mitzuteilen. Dies zahlt auf eine positiv gelebte Compliance in unserer Organisation ein. Gleichzeitig erfüllt die Einführung einer internen Meldestelle die gesetzlichen Vorgaben des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), welches am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist.

Unser neues Hinweisgeberschutzsystem ermöglicht es Ihnen, Fehlverhalten und Unregelmäßigkeiten jeglicher Art nicht-anonym zu melden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Zur Abgabe von Hinweisen ist jede Person berechtigt. Es ist dabei unerheblich, ob die Person Mitarbeiter ist oder war, Geschäftspartner oder Dritter ist.

Hinweise können in einem sicheren Portal, welches vom Internet sowie von jedem Gerät (Handy, PC, Tablet, etc.) aus erreichbar ist, abgegeben werden. Wir versichern Ihnen, dass alle Anforderungen des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie das Vertraulichkeitsgebot des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllt werden.

Das Portal erreichen Sie unter: https://drk-kv-donnersberg.hinweisgeberschutzsystem.de