Inklusionsassistenz

Inklusionsassistenz - was ist das eigentlich?

Im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe kommt der Inklusionsassistenz (ehemals Integrationshilfe) von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung eine bedeutende Rolle zu. Beeinträchtigte Heranwachsende haben gemäß dem Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung.

Die Aufgaben einer Inklusionsassistentin bzw. eines Inklusionsassistenten beschränken sich auf den Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen und zielen darauf ab, Kindern und Jugendlichen die gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Unterstützung orientiert sich am Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und fördert die Entwicklung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und individuellen Fähigkeiten.

Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Donnersberg e.V. bietet im Rahmen seines Sozialen Service ambulante Inklusionsassistenz in Kindertagesstätten und Schulen an. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht zu begleiten, ihre Teilhabe im Bildungsalltag zu stärken und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den Familien, den Bildungseinrichtungen und den zuständigen Kostenträgern.

  • Tätigkeiten einer Inklusionsassistenz

    • Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung in die Gesellschaft
    • Betreuung und Unterstützung im Kita- bzw. Schulalltag
    • Lebenspraktische Aufgaben, z.B. Begleitung beim Schulweg
    • pflegerische Hilfen z.B. Transport mit Rollstuhl
    • Teilnahme an Hilfeplan- und Entwicklungsgesprächen, Teamsitzungen und Fortbildungen
  • Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH
  • DRK-Kita in BrandenburgFoto: M. Eram / DRK-Service GmbH
  • Wer übernimmt die Kosten der Inklusionsassistenz?

    Die Kosten für eine Inklusionsassistenz werden in der Regel vom zuständigen Sozial- oder Jugendamt (gemäß SGB VIII und SGB IX) getragen.

    • Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ist das Sozialamt zuständig.
    • Bei einer (drohenden) seelischen Beeinträchtigung ist das Jugendamt zuständig.
  • Jörg F. Müller / DRK
  • Wir bieten

    • Sorgfältig ausgewählte Hilfs- und Fachkräfte für eine individuelle Begleitung Ihres Kindes
    • Fachliche Begleitung für Inklusionsassistent*innen
    • Einen kontinuierlichen Austausch zwischen allen an der Maßnahme beteiligten Personen

Ansprechpartnerin

Inklusion

Frau
Dominique Helm

 06352 4007 16
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Das DRK bietet Transporte für kranke und behinderte Menschen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten.

Behinderte Menschen bleiben mit dem DRK-Fahrdienst mobil und können am Leben teilnehmen. Der Fahrdienst bringt Sie zum Arzt, zur Arbeit oder zu Veranstaltungen.

Das DRK bietet Transporte für kranke und behinderte Menschen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten.

Behinderte Menschen bleiben mit dem DRK-Fahrdienst mobil und können am Leben teilnehmen. Der Fahrdienst bringt Sie zum Arzt, zur Arbeit oder zu Veranstaltungen.