
Im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe kommt der Inklusionsassistenz (ehemals Integrationshilfe) von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung eine bedeutende Rolle zu. Beeinträchtigte Heranwachsende haben gemäß dem Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung.
Die Aufgaben einer Inklusionsassistentin bzw. eines Inklusionsassistenten beschränken sich auf den Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen und zielen darauf ab, Kindern und Jugendlichen die gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Unterstützung orientiert sich am Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und fördert die Entwicklung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und individuellen Fähigkeiten.
Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Donnersberg e.V. bietet im Rahmen seines Sozialen Service ambulante Inklusionsassistenz in Kindertagesstätten und Schulen an. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht zu begleiten, ihre Teilhabe im Bildungsalltag zu stärken und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den Familien, den Bildungseinrichtungen und den zuständigen Kostenträgern.


Die Kosten für eine Inklusionsassistenz werden in der Regel vom zuständigen Sozial- oder Jugendamt (gemäß SGB VIII und SGB IX) getragen.
